Leitlinien zur Nachhaltigkeit
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2013
Empfehlung zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote im Übergangssystem.
Lebenschancen eröffnen – Qualifikationspotenzialeausschöpfen – Übergänge gestalten
„Eine verbindliche Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen eröffnet den Jugendlichen die Möglichkeit, ihre Potentiale zu entwickeln und eine qualifizierte Berufswahlentscheidung zu treffen. Die konsequente Ausrichtung des Übergangssystems an den aufgeführten Grundsätzen ermöglicht darüber hinaus eine individuelle, passgenaue Förderung für Jugendliche mit Startschwierigkeiten. Damit wird das Übergangssystem langfristig zu einem effizienten Instrument, das nur noch für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen muss.“
(Ministerium für Kultus-, Jugend und Sport Baden-Württemberg) Schulversuchsbestimmung gemäß § 22 SchG BVE + KoBV)
Ziel der Kooperativen Angebote
Ziel ist es, möglichst viele junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen nach Abschluss der allgemeinbildenden Schulzeit entsprechend ihren individuellen Kompetenzen zu fördern und zu begleiten und sie auf das Leben als Erwachsener umfassend vorzubereiten sowie nach Erfüllung der Berufsschulpflicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.
Abgänger aus der BVE seit dem Schuljahr 2012/2013
Der Begriff der Nachhaltigkeit im Sinne von „längere Zeit andauern oder bleiben“ passt aus unserer Sicht sehr gut auf die Ausrichtung der Arbeit in der BVE Horb. Dazu gehört vorrangig die gemeinsame Gestaltung (Schüler, Eltern, Kooperationspartner, Lehrer, Schulleitung) des Übergangs von der Schule in den Beruf sowie das Erreichen von dauerhaften und belastbaren Perspektiven.
Schuljahr | Abgänger | Sozialvers.pflichtiges Arbeitsverhältnis | KoBV | WfbM | Sonstiges |
2012/2013 | 4 | 2 (x) | – | 1 | 1 (b) |
2013/2014 | 2 | 1 (x) | – | – | 1 (a) |
2014/2015 | 2 | 1 (x) | – | – | 1 (a) |
2015/2016 | 1 | – | 1 | – | – |
2016/2017 | 4 | 1 (x) 1 (y) | – | – | 1 (c) 1 (d) |
2017/2018 | 2 | 1 (x) | – | – | – |
2018/2019 | 1 | 1 (x) | – | – | – |
Summe bis 2020 | 19 | 10 | 1 | 2 | (6) |
Sozialvers.pflichtiges Arbeitsverhältnis aus tats. Abgängern | 16 | 12 (=75 %) |
Legende zur Tabelle:
(a) Wechsel in die Stammschule aufgrund mangelnder Motivation
(b) Umzug in einen anderen Schulbezirk
(c) Wechsel in ein anderes Angebot der beruflichen Schule Horb
(d) Ausbildung in theoriereduzierten Bereich Fachpraktiker für Holzverarbeitung
(e) BVE vom Schüler abgebrochen
(x) Seit dem Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im gleichen Betrieb
(y) Betrieb gewechselt