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Eine Kooperation von
Pestalozzischule Horb und
Gewerbliche und Hauswirtschaftliche
Schule Horb

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Coronaverordnung ab 4. April 2022

Die aktuelle Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen.

  • Maskenpflicht entfällt: Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen.
  • Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort: Schülerinnen und Schüler testen sich weiterhin zweimal pro Woche.
  • Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse: Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr zu anderen Schülerinnen und Schülern aus anderen Klassen.
  • In den Taxis wird die Maskenpflicht vorerst weiter bestehen.